„Telefonanwälte“ der Rechtsschutzversicherung sind nicht unbedingt qualifiziert!

Jan 14, 2020 | Allgemein

Neben der Einschränkung der Deckungszusagen nutzen Versicherer auch weitere Möglichkeiten, ihr Rechtsschutzversprechen einzuschränken. Sie betreiben eigene Telefonberatung, bei der sich von ihnen bezahlte Rechtsanwälte Ihr Anliegen anhören und eine vorläufige rechtliche Einschätzung geben, die häufig darin besteht, von Weiterungen abzuraten.

Das ist zwar legal, aber für Sie ungünstig, weil viele rechtliche Zusammenhänge so kompliziert sind, dass sie im Rahmen eines Telefonats nicht vollständig besprochen werden können.

Außerdem fehlt es den „Telefonanwälten“ regelmäßig an ausreichender rechtlicher und praktischer Erfahrung und außerdem an der notwendigen Unabhängigkeit. Letzteres gilt leider oft auch für Kollegen, die mit Ihrem Rechtsschutzversicherer Zuweisungs- und Regulierungsabkommen schließen. Diese sehen in der Regel vor, dass der Anwalt mit dem Versicherer außergerichtlich nur geringere Gebühren abrechnen darf. Im Gegenzug empfiehlt dieser den Anwalt seinen Kunden als „Spezialist“ für bestimmte Fälle, wodurch der Anwalt Kosten für Akquise und Werbung spart, sich aber in ein Abhängigkeitsverhältnis begibt, weil er von den Zuweisungen des Versicherers abhängt. Unter diesen Umständen kann der (meist ahnungslose) Mandant nicht erwarten, dass der Rechtsanwalt den Deckungsanspruch auch in riskanten und teuren Fällen konsequent durchsetzt. Denn dies könnte zur Beendigung der „Empfehlung“ des Versicherers führen.

Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert!

Versicherte sind keineswegs verpflichtet, Anwaltsempfehlungen ihres Rechtsschutzversicherers zu folgen. Im Gegenteil: Das Recht auf freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert (§§ 127, 129 VVG) und kann nicht durch Versicherungsbedingungen abgeändert werden. Dennoch neigen viele Rechtssuchende dazu, den Empfehlungen zu folgen, weil diese mit fachlicher Eignung begründet und oft mit finanziellen Anreizen (z.B. Verzicht auf die Selbstbeteiligung) verbunden werden. Dabei wird ihr Vertrauen jedoch regelmäßig missbraucht und zugleich die Verbindung zwischen Versicherer und Rechtsanwalt verschwiegen.

Es wird ihnen nicht der beste Anwalt empfohlen, sondern derjenige, der für Ihren Rechtsschutzversicherer am billigsten ist.

Der Experte an Ihrer Seite

Unser Tipp: Nehmen Sie Ihr Recht auf freie Anwaltswahl ernst und folgen Sie nicht den (oft interessengeleiteten) Empfehlungen Ihres Rechtsschutzversicherers, insbesondere wenn diese mit vermeintlichen finanziellen Vorteilen verbunden werden. Suchen Sie sich vielmehr – über Empfehlungen und/oder Internet-Recherche – den besten Rechtsanwalt für Ihren Fall und stellen Sie bereits bei Übergabe des Mandats sicher, dass dieser bereit und in der Lage ist, die (volle) Rechtsschutzdeckung gegen den Versicherer konsequent für Sie durchzusetzen!

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