Rechtsschutzversicherer verweigern häufig unzulässig Deckungszusagen bei Klagen gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Jan 31, 2020 | Versicherungsrecht

Mittlerweile erleben wir in unserer Praxis häufig, dass Rechtsschutzversicherungen Anträge auf Deckungszusage ablehnen, dies mit dem Hinweis, auf ihre Versicherungsbedingungen und dem Hinweis, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliege, welche nicht versichert sei.

Dem stehen zahlreiche Urteile entgegen. 

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz besitzen, ist diese verpflichtet, bei Streitigkeiten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung einzuspringen. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie angestellt oder selbstständig arbeiten:

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung Ihres privaten Lebensstandards und hat, sofern Sie selbstständig sind, nichts mit der Absicherung Ihres Betriebes zu tun.

Dies hat zuletzt auch das Landgericht Düsseldorf so entschieden. 

Dem lag folgender Fall zugrunde: Die Rechtsschutzversicherung eines Druckers lehnte einen Antrag auf Deckungszusage für einen Rechtsstreit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Rechtsschutzversicherung begründete die Ablehnung damit, dass aus ihrer Sicht hier eine vertragsrechtliche Streitigkeit vorliege, die nicht dem privaten Bereich zuzurechnen sei. Viel mehr sah die Versicherung hier einen Zusammenhang mit der Selbstständigkeit des Druckers. Dieser verklagte daraufhin seine Rechtsschutzversicherung auf Erteilung der Deckungszusage.

In dem Unter dem Aktenzeichen 9 O 30/17 geführten Verfahren sah das Landgericht Düsseldorf keinen Zusammenhang zwischen der selbständigen Tätigkeit und der Berufsunfähigkeitsversicherung des Druckers. Die Berufsunfähigkeit diente der Absicherung der privaten Kosten und des privaten Lebensstandards. Es handelt sich hier um zwei völlig voneinander getrennt zu beachtende Dinge. Daher verpflichtet das Gericht die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme dieser Kosten.

Mit uns zu Ihrem Recht, und zwar mit oder ohne Rechtsschutzversicherung!

Wir vertreten Sie in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Versicherer und helfen Ihnen auch bei etwaigen Streitigkeiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Hierbei übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage und kümmern uns im Anschluss auch um die Abrechnung mit der Versicherung; ein Vorgang, welcher normalerweise von dem Mandanten übernommen werden muss und von vielen Anwaltskanzleien zusätzlich dem Mandanten in Rechnung gestellt wird.

Das machen wir nicht! Wir helfen Ihnen gern. 

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