Sparen Sie durch die Niedrigzinsphase bares Geld – der als „Widerrufsjoker“ bekannt gewordenen Widerruf von Darlehen und Krediten gilt als eine der verbraucherfreundlichsten Rechtsprechungen. Lösen Sie sich vorzeitig von Ihrem Vertrag und sparen Sie bis zu mehrere tausend Euro an Zinsen.
Was bedeutet das EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker?
Nach einem EuGH-Urteil aus dem März 2020 können Millionen Verbraucher den Widerrufsjoker einsetzen und damit Autokredite oder Immobiliendarlehen widerrufen. Die finanziellen Vorteile für Verbraucher sind klar: Vorfälligkeitsentschädigung sparen oder zurückfordern, Umschulden zu einem Kredit mit niedrigeren Zinsen, Auto im Dieselskandal zurückgeben.
EuGH-Urteil macht Widerrufsjoker weithin einsetzbar
Am 26.03.2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Damit eröffnete das Gericht Millionen von Verbrauchern die Möglichkeit, den Widerrufsjoker einzusetzen und mit dessen Hilfe ihre Autokredite und Immobiliendarlehen im Wert von etwa 1,5 Billionen Euro zu widerrufen.
Welche Verträge sind betroffen?
1. Immobilien- und Baufinanzierungsdarlehen, die die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden
2. Kfz-Leasing und Kfz-Kreditverträge, die seit dem 10.06.2010 geschlossen wurden
3. Laufende und bereits abgelöste Darlehen (mit und ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung), die seit 2002 geschlossen wurden
4. Immobiliendarlehen, die vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden und bei denen der Widerruf bereits bis zum 21.06.2016 gegenüber der Bank oder Sparkasse erklärt wurde
Was bedeutet das EuGH-Urteil konkret für den Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen?
Das EuGH-Urteil bedeutet, dass jeder Immobilienkredit, den Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, widerrufen werden kann. Konkret geht es um folgende Formulierung, die die Widerrufsinformationen fehlerhaft und damit den Einsatz des Widerrufsjokers möglich macht:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
§ 492 Absatz 2 BGB verweist auf Artikel 247 §§ 6 bis 13 EGBGB und dieser wiederum verweist auf weitere Vorschriften. Damit handelt es sich um einen so genannten Kaskadenverweis. Der Verbraucher wird nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt und kann nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen und damit wann genau die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.
Der Widerruf eines Darlehens führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags. Im Falle von Immobiliendarlehen bedeutet dies, dass der Darlehensnehmer sämtliche bereits geleistete Zahlungen inklusive Zinszahlungen zurück erhält (natürlich gegen Rückzahlung des Darlehens seinerseits). Konkret bedeutet das, dass zu einem Kredit mit den aktuell historisch niedrigen Zinsen umgeschuldet werden kann. Im Falle des Widerrufs von Immobiliendarlehen darf die Bank oder Sparkasse keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Diese fällt bei einer freiwilligen Ablösung des Darlehens an und macht eine Umschuldung unrentabel. Hinzu kommt, dass viele Kreditinstitute vorzeitige Rückzahlungen zum Teil auch nicht einmal gegen Zahlung der vollen Vorfälligkeitsentschädigung anbieten. Desweiteren hat der Verbraucher in vielen Fallkonstellationen sogenannte Nutzungswertersatzansprüche.
Wie wirkt sich das EuGH-Urteil auf den Einsatz des Widerrufsjokers bei Autokrediten aus?
Nach dem EuGH-Urteil können nahezu alle Autokreditverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 geschlossen haben, widerrufen werden. Denn in der Regel haben deutsche Autobanken in ihren Widerrufsinformationen auf den § 492 BGB hingewiesen.
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Typischerweise handelt es sich beim Autokreditvertrag und beim Kaufvertrag um verbundene Verträge. Bei einer solchen wirtschaftlichen Einheit wird bei einem Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Bei einem erfolgreichen Widerruf gibt der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält alle bereits geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Tilgung und Zinsen) erstattet. Eventuell muss er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Dies ist unter Juristen umstritten und wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Wir vertreten die Auffassung, dass nach einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung bei Verträgen ab dem 13.06.2014 vielfach gar keine Nutzungsentschädigung vom Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeugs verlangt werden darf.
Besonders attraktiv ist der Einsatz des Widerrufsjokers im Diesel Abgasskandal, da das Auto zurückgegeben werden kann. So lassen sich zum Beispiel Fahrverbote umgehen.
Der Widerrufsjoker ist auch bei der Kfz-Finanzierung bezogen auf vollständig zurückgezahlte Darlehen einsetzbar. Wurde das Darlehen schon komplett getilgt, kann der Widerruf noch immer erfolgen.
Vorteil durch Widerruf des Leasingvertrags!
Der Widerrufsjoker lässt sich nicht nur bei Baufinanzierungen, Immobiliendarlehen und Autokrediten einsetzen. Darüber hinaus kann er selbst bei Leasingverträgen genutzt werden. Hierbei bekommen Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf alle bereits gezahlten Leasingraten sowie die Leasing-Sonderzahlung erstattet (unter Umständen müssen sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen).
Wichtige Fragen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung
Kann ich auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückfordern?
Ja, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dann können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung für das vorzeitige Ablösen des Kredits auch dann zurückverlangen, wenn Sie diese bereits gezahlt haben.
Forward-Darlehen ablehnen ohne Strafzahlung
Sie haben ein Forward-Darlehen abgeschlossen und möchten dieses nun doch nicht abnehmen? Dann verlangt die Bank von Ihnen vermutlich eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Wir widerufen das Forward-Darlehen und sparen Sie die Strafzahlung.
Kann ich meinen Kreditvertrag auch ohne Anwalt widerrufen und die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern?
Grundsätzlich ja, es gibt hier keinen Anwaltszwang. Ohne Anwalt anzutreten kann aber aus mehreren Punkten in die Hose gehen:
1. Es geht um viel Geld: Je nach Höhe des Kreditvertrages, des Zinssatzes und der Restsumme kann die Vorfälligkeitsentschädigungshöhe leicht bei 50.000 Euro oder mehr liegen.
2. Viele Kreditnehmer haben für den Grundstückskauf, den Bau und die Finanzierung ohnehin eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt dann die Anwaltskosten.
3. Alle Banken haben Anwälte: Da diese natürlich nicht freiwillig auf Geld verzichten, werden Sie ohne anwaltliche Vertretung keine Chancen haben, die Sache gütlich und ohne langwieriges Gerichtsverfahren zu regeln.
4. Spätestens vor Gericht benötigen Sie ohnehin einen Anwalt: Wenn Sie vorher ohne Anwalt in Verhandlung getreten sind, kann es sein, dass Sie hier bereits unabsichtlich Fehler gemacht haben. Diese Fehler können dazu führen, dass Sie den Prozess verlieren, obwohl Sie im Recht sind.
5. Bei Kredit–und Leasingverträgen ist Fachwissen wegen der sehr umstritten Rechtslage erorderlich: Einige deutsche Gerichte haben bereits auf das EuGH-Urteil reagiert. Allerdings sind ihre Entscheidungen gegensätzlich. So sagt das Oberlandesgericht (OLG) Rostock (Az. 1b 1U 1/19), dass es seine Auffassung bezüglich eines Kredit-Widerrufs ändert und der Sichtweise des EuGHs folgt. Das OLG Düsseldorf (Az. I 6 U160/19) sieht dagegen die Banken durch den Text der Musterwiderrufsinformation geschützt. Noch nicht eindeutig festgelegt hat sich das OLG Dresden (Az. 8 U 63/20), das Zweifel äußert, ob die Bank sich nach dem EuGH-Urteil tatsächlich noch auf den Musterschutz berufen darf. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, sich zu vergleichen.
Banken, die in ihren Kreditverträgen genau den Mustertext verwendet haben, dürften auch künftig gute Karten haben, sich gegen den Widerruf zu wehren. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Kreditinstituten, die den Mustertext nicht vollständig übernommen, sondern diesen verändert hat. Einige Banken haben Formulierungen ergänzt oder weggelassen. Andere haben die Widerrufsbelehrung gestalterisch verändert oder unzureichend in den Verträgen hervorgehoben. Besonders hoch dürfte der Anteil der Abweichungen bei Kfz-Finanzierungen liegen. Grund: Der gesetzliche Mustertext berücksichtigt die Eigenheiten von Auto-Krediten und Leasing-Verträgen nur ungenügend. Die Frage, welche sich stellt ist nun, ob die Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag vom gesetzlichen Muster abweicht? Eine solche Prüfung selbst vorzunehmen, ist nicht ratsam. Dazu ist die Materie zu komplex.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Widerrufs?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann sollten Sie keinesfalls zögern, Ihren Autokreditvertrag oder Immobilienvertrag von uns kostenfrei prüfen zu lassen. Im Fall einer guten Widerrufs-Chance können Sie auf Ihre Rechtsschutzversicherung zählen. Und das Beste: Im Rahmen der Ersteinschätzung stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für den Widerruf Ihres Autokredits und kümmern uns um die Abwicklung. Da wir sehr viel Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen haben, können wir stets die besten Argumente für die Kostenübernahme vorbringen. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Widerruf natürlich durchaus Sinn ergeben .
Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gern! Gern können Sie noch mehr über die Widerrufsmöglichkeiten erfahren unter unserer Internetseite:
http://www.kredit-widerruf24.de
Ihr Rechtsanwaltsteam der Kanzlei van Velzen