Berufsunfähigkeit: Generali voll zur Zahlung verurteilt – Kanzleifall 02.2022

Mrz 30, 2022 | Kanzeifälle, Versicherungsrecht

Unsere Mandantin unterhielt bei der Generali eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Zuletzt in gesunden Tagen übte sie eine Bürotätigkeit als Steuerfachangestellte in Vollzeit aus.

Im Januar 2013 erlitt sie eine Gehirnblutung bei der Geburt ihres Kindes. Dies führte dazu, dass sie ab Juli 2017 ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, da sie an Migräne, Erschöpfungszuständen und Schwindel litt. Zudem war die Konzentrationsfähigkeit stark eingeschränkt.

Deshalb stellte unsere Mandantin einen Leistungsantrag aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotz etlicher ärztlichen Einschätzungen hinsichtlich der Berufsunfähigkeit durch anerkannte Ärzte und trotz Erwählung der Deutsche Rentenversicherung auf volle Erwerbsminderungsrente hat die Generali den Leistungsfall abgelehnt.

Nachdem sich die Versicherung vorgerichtlich nicht durch uns überzeugen lassen wollte, erhoben wir Klage. Die Generali lehnte selbst einen guten Vergleich ab und wurde letztlich durch das Landgericht Passau vollumfänglich zur Zahlung rückständiger Berufsunfähigkeitsrente und darüber hinaus bis längstens zum 01.09.2038 zur Zahlung der Beiträge sowie zur Beitragsfreistellung verurteilt.

Dies hätte die Generali auch günstiger haben können. Offenbar war dies jedoch nicht gewünscht. Für unsere Mandantin stimmte das Ergebnis. Wir freuen uns, auch hier erneut hilfreich zur Seite gestanden zu haben.

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