Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherer zahlt außergerichtlich 120.000,00 € – Kanzleifall 01.2022

Mrz 30, 2022 | Kanzeifälle, Versicherungsrecht

In dieser Sache mussten wir uns verpflichten, den Namen des Versicherers nicht zu nennen.

Unser Mandant arbeitete als Bauleiter für eine große Baufirma. Seine berufliche Leistungsfähigkeit war über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Sodann erkrankte der Mandant an Morbus Parkinson und konnte aufgrund der erheblichen Beschwerden seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Sodann stellte er einen Antrag auf Leistung.

Der Versicherer prüfte den Antrag mehrere Monate unter anderem auch dahingehend, ob bei Abschluss der Versicherung alle Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet wurden.

Die Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass der Mandant bei einigen Fragen unzutreffende Angaben gemacht habe und erklärte den Rücktritt vom Vertrag. Dies hatte zur Folge, dass für unseren Mandanten kein Versicherungsschutz von Anfang an mehr bestand. Die gezahlten Prämien durfte der Versicherer in diesem Fall aufgrund einer Ausnahme im Gesetz behalten und musste dies nicht zurückzahlen.

Mit dieser Sachlage wandte sich der Mandant an uns. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde die Versicherung außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Hierauf antwortete der Versicherer mit einer Anfechtungserklärung. So soll unser Mandant nicht nur die Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, sondern dies auch noch arglistig getan haben.

Nachdem der Versicherung dann sämtliche Punkte in einem weiteren Schreiben dargelegt wurden, hat diese zunächst ein Vergleichsangebot in Höhe von 30.000,00 € unterbreitet. Dieses Angebot wurde aufgrund der Sach- und Rechtslage für nicht im Geringsten angemessen gehalten, sodass wir insgesamt einen Vergleich in Höhe von 120.000,00 € erzielen konnten und Teile der Anwaltskosten ebenfalls durch die Versicherung übernommen werden mussten.

Unser Mandant war mit diesem Ergebnis hochzufrieden und nahm den Vergleich an.

Wer also von Berufsunfähigkeit betroffen ist, sollte unbedingt Kontakt mit versierten Anwälten aufnehmen, da bereits im Rahmen der Antragstellung wichtige Weichen für die weitere Leistungsprüfung durch den Versicherer gestellt werden.

Unsere Kanzlei hilft diesbezüglich sehr gerne.

Rechtsanwaltskanzlei Leander van Velzen

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