Unserer Mandantin entstand Anfang 2020 ein Leitungswasserschaden im Badezimmer. Die Mandantin versuchte bei der Gothaer Versicherung die Schadensregulierung über ein Dreivierteljahr selbst vorzunehmen.
Ein Regulierungsbeauftragter der Gothaer nahm im Vorfeld eine Begutachtung vor, ohne irgendwelche Montierungen abzunehmen und konnte deshalb überhaupt nicht einschätzen, ob beispielsweise ein Rohrbruch für den Wasserschaden im Bad verantwortlich war. Er vertrat die Auffassung, dass eine mangelnde Bauwerksabdichtung ursächlich sei.
Da die Versicherung keine Zahlung leistete, wandte sich die Mandantin an uns.
Nach Sichtung der Videoaufnahmen, welche von dem Regulierungsbeauftragtem durch Befahrung der Wasserrohre gefertigt wurden, konnten wir die Ursache selbst ermitteln und forderten die Versicherung außergerichtlich zur Zahlung auf.
Tatsächlich ergab sich aus den Aufnahmen, dass defekte Muffen in den Rohrleitungen für den Wasseraustritt gesorgt hatten und die Versicherung eintrittspflichtig war.
Die Gothaer Versicherung erkannte dann den Gesamtschaden an und regulierte diesen.
Für unsere Mandantin stimmte das Ergebnis. Wir freuen uns sehr, auch hier hilfreich zur Seite gestanden zu haben.
Bei uns finden Mandanten Erfahrung, Wertschätzung und Verständnis bei der ausnahmslosen Vertretung gegenüber Versicherern. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie die Argumente des Versicherers hinnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Leander van Velzen
Wilhelmsstraße 27 (Am Rathaus)
D-34117 Kassel
Tel: +49 (0) 561/93 71 52 99
Fax: +49 (0) 561/93 71 52 89